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AG Dortmund, 17.07.2015 - 114 F 2130/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Kindesunterhalt für die Töchter i.R.d. Ermittlung des Jahresnettoeinkommens; Berechnung des Trennungsunterhalts
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 17.07.2015 - 114 F 2130/13
- OLG Hamm, 16.11.2015 - 12 UF 186/15
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 567/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09
Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung …
Auszug aus AG Dortmund, 17.07.2015 - 114 F 2130/13
Einkommenserhöhungen nach der Trennung oder Scheidung sind für die ehelichen Lebensverhältnisse immer dann prägend, wenn sie ihre Grundlagen in der Ehe hatten (BGH FamRZ 2012, 281, Gerhardt in Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Aufl., § 4 Rdnr. 467 ff.).
- BGH, 25.01.2017 - XII ZB 567/15
Familiensache: Angabe eines falschen erstinstanzlichen Aktenzeichens in einer …
Mit Schriftsatz vom 20. September 2015 hat der Antragsgegner die Beschwerde gegen den angefochtenen Beschluss begründet und beantragt, den "Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 17.07.2015, Az.: 114 F 2130/13" abzuändern und die Anträge der Antragstellerin abzuweisen. - OLG Hamm, 16.11.2015 - 12 UF 186/15
Anforderungen an die Beschwerdebegründung im familiengerichtlichen Verfahren
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 17.07.2015 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts- Dortmund (114 F 2130/13) wird als unzulässig verworfen.